Alle Informationen zum Umweltbonus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Umfangreiche Regelungen zum Umweltbonus  verabschiedet, die seit dem 16.11.2020 gelten. Alles rund um diese Förderung erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Voraussetzungen für den Umweltbonus

Damit Sie von der Förderung profitieren können, muss Ihr Fahrzeug folgende Kriterien erfüllen:

1. Art des Fahrzeugs

Hybrid ist nicht gleich Hybrid. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss es möglich sein, das Kraftfahrzeug von außen zu laden und es alleine mit dem Elektromotor zu betreiben. Es zählen also nur reine Batterieelektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit externer Ladefunktion.

2. Emissionswerte

Die Förderung betrifft nur Elektrofahrzeuge, die mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können. Das gilt allerdings nur bis zum 31.12.2021. Danach erhöht sich die Grenze auf 60 Kilometer. Diese ist dann bis zum 01.01.2025 gültig. Ausschlaggebend hierbei ist immer das Anschaffungsdatum.

Den Umweltbonus erhalten Sie auch dann, wenn Ihr Fahrzeug weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Diese Angabe finden sie unter jedem Angebot oder auf der Internetseite des Herstellers.

3. Preis

Um den vollen Förderungsbetrag zu erhalten, darf der Nettolistenpreis, also der Preis ohne Steuern und Rabatte, 40.000 Euro nicht überschreiten. Bis zu 65.000 Euro Nettolistenpreis erhält man jedoch trotzdem einen Zuschuss, der allerdings geringer ausfällt.

4. Haltedauer

Die Haltedauer gibt die Zeit an, in der das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Die Mindesthaltedauer beim Kauf beträgt sechs Monate. Beim Leasing gelten andere Vorschriften, die wir später näher erläutern.

Wird die Mindesthaltedauer unterschritten, zum Beispiel durch Leasingabbruch, Totalschaden oder den Weiterverkauf des Fahrzeugs, muss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Das BAFA fällt dann einzelfallbezogen eine Entscheidung darüber, ob und wie viel Geld zurückgezahlt werden muss.

Wie hoch ist der Umweltbonus?

Die Förderung für Elektroautos beträgt bei ...

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

9.000€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

7.500€

 gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge

Die Förderung für Plug-In-Hybride beträgt bei ...

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

6.750€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

5.625€

Umweltbonus für Leasingfahrzeuge

Umweltbonus für ausschließlich batteriebetriebene Leasingfahrzeuge:

6-11 Monate Leasingdauer:

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

1.500€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

1.125€

12-23 Monate Leasingdauer:

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

3.000€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

2.250€

ab 24 Monate Leasingdauer:

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

6.000€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

4.500€

Umweltbonus für Plug-In-Hybride:

6-11 Monate Leasingdauer:

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

1.250€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

937,50€

12-23 Monate Leasingdauer:

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

2.500€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

1.875€

ab 24 Monate Leasingdauer

< 40.000€ (Nettolistenpreis)

5.000€

> 40.000€ (Nettolistenpreis)

3.750€

Wie setzt sich der Umweltbonus zusammen?

Der Umweltbonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der sogenannten „Innovationsprämie“, die auch „Bundesanteil“ genannt wird, und dem Herstelleranteil.

Bei einem Kauf setzt sich die Förderung aus drei Teilen Bundesanteil (75%) und einem Teil Herstelleranteil (25%) zusammen.

Bei einem Leasingvertrag wird der Umweltbonus 50 : 50 zwischen Staat und Hersteller aufgeteilt.

Wie beantragt man den Umweltbonus?

Den Antrag auf den Umweltbonus können Sie gleich im Autohaus zusammen mit Ihrem Verkäufer ausfüllen.

Das Geld wird dann direkt an Sie überwiesen. Um den Herstelleranteil zu erhalten, müssen Sie es nur noch an Ihr Autohaus weiterleiten.

Umweltbonus nach dem Kauf beantragen

Haben Sie bereits ein Auto gekauft und versäumt, einen Antrag auf Umweltbonus zu stellen?

Dann können Sie dies auch noch nachträglich auf der Internetseite des BAFA tun.

Wie lange gibt es den Umweltbonus noch?

Voraussichtlich können alle Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 zugelassen werden, noch vom Umweltbonus profitieren.

Sie wollen auch vom Umweltbonus profitieren oder haben noch Fragen?

Unsere Verkäufer stehen Ihnen gerne bei Fragen und zur Kaufberatung zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin oder kommen Sie gleich persönlich vorbei!

Sonstiges

Dieser Beitrag wurde mit Stand vom 22.11.2021 erstellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Weiterhin sind nicht alle Fahrzeuge förderbar, selbst wenn sie die Anforderungen der Prämie erfüllen. Eine Liste aller förderungsfähigen Fahrzeuge können Sie auf der Seite des BAFA einsehen. Da MG und Ford an der Aktion teilnehmen, sind alle förderungsfähigen Fahrzeuge auch in der BAFA-Liste enthalten.

Ihre Aufgaben

  • Vermessungs- und Richtarbeiten
  • Karosserieinstandsetzung
  • Unfallinstandsetzung
  • Ersetzung von Karosserieteilen
  • Montage und Demontage von Teilen
  • Ausbessern von Karosserieschäden durch schweißen, schleifen, spachteln
  • durchführen von Fehlersuche – z.B. Windgeräusche, Wasserschäden
  • Nachrüstarbeiten von Zubehör

Ihr Profil

  • erfolgreich abgeschlossene Kfz-technische Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
  • Fahrerlaubnis B erforderlich
  • Zuverlässigkeit
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Teamorientierung
  • Sorgfältigkeit

Unser Angebot

  • krisensicherer Arbeitsplatz in einem wachstumsstarken Familienbetrieb mit Tradition
  • modernste Werkstattausstattung (Neubau 2021)
  • Mitarbeit in einem jungen, motivierten Team mit sehr netten Kolleginnen und Kollegen
  • flache Hierarchien mit kurzen Entscheidungswegen
  • gut eingespieltes und kompetentes Team
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Mitarbeiter-Fahrrad-Leasing